Rechtsprechung
   BSG, 27.03.1980 - 12 RK 6/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,23190
BSG, 27.03.1980 - 12 RK 6/80 (https://dejure.org/1980,23190)
BSG, Entscheidung vom 27.03.1980 - 12 RK 6/80 (https://dejure.org/1980,23190)
BSG, Entscheidung vom 27. März 1980 - 12 RK 6/80 (https://dejure.org/1980,23190)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,23190) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 25/79
    Auszug aus BSG, 27.03.1980 - 12 RK 6/80
    Die Revisien der Beklagten ist begründet; das angefochtene Urteil ist aufzuheben9 und der Rechtsstreit ist zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweiseno Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl Urteil vem 23" Februar 1977 " 12/11 RK 88/75 = DAngVers 1977, 297; zur Veröffentlichung bestimmte Urteile vom 23" November 1979 " 12 RK 29/78 2 und vom 22" Februar 1980 -12 RK 25/79 -) entschieden, daß das Nachentrichtungsrecht nach Art. 2 5 49a Abs. 2 Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz (AnVNG) - 4.

    Zur Nachentrichtung nach Art. 2 5 49a AnVNG iVm 5 10 AVG sind Deutsche berechtigt9 auch solche9 die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben (@ 10 Abs. 1 Satz 2 AVG)° Deutscher ist grundsätzlich nur9 wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt° Im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 1ü" Februar 1968 (BVerfGE 23, 98) hat der erkennende Senat bereits in seinem zur Veröffent" lichung bestimmten Urteil vom 22" Februar 1980 - 12 RK 25/79 - ausführlich begründet, daß die aus ua rassischen Gründen Ver= folgten die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch die nichtigen nationalsozialistischen Ausbürgerungsvorschriften verloren habeno Da ihnen andererseits die deutsche Staatsangehörigkeit nicht aüfgedrängt werden soll9 müssen sie sich auf ihre deutsche Staatsangehörigkeit berufen9 was insbesondere dadurch geschehen kann" daß sie wieder im Gebiet der Bundes" republik Deutschland ihren Wohnsitz begründen (BVerfGE aaO; erkennender Senat, Urteil vom 220 Februar 1980 aaO)° In dem letztgenannten Urteil hat der erkennende Senat schließlich bereits entschieden, daß allein die "Berufung" auf eine deutsche Staatsangehörigkeit dann nicht genügt, wenn der Verfolgte - wie der Kläger - eine fremde Staatsangehörigkeit erworben hat() Für diesen Personenkreis ist entscheidend9 ob der Erwerb der fremden " hier der argentinischen - Staatsangehörigkeit auf Antrag erfolgt ist° Denn nach 5 25 Abs. 1 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes -RuStAG= verliert ein Deutscher" der im Inland weder seinen Wohnsitz noch seinen dauernden Aufenthalt hat, seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb seiner ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters beruht° Nur wenn der Kläger die argentinische Staatsangehörigkeit ohne Antrag erworben hat, hätte er seine - durch.

  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvR 532/56

    Wohnsitz im Sinne des Art. 116 II 2 GG

    Auszug aus BSG, 27.03.1980 - 12 RK 6/80
    die "Ausbürgerung" nicht verlorengegangene - deutsche Staatsbürgerschaft nicht "aus einem anderen Rechtsgrund verloren" (BVerfGE aaO); nur dann wäre sein Wiedereinbürgerungsantrag auch als "Berufung" auf seine deutsche Staatsangehörigkeit anzuseheno Hat der Kläger hingegen die argentinische Staatsangehörigkeit auf einen Antrag iS des @ 25 Abs. 1 RuStAG erworben, so konnte er ohne Begründung eines deutschen Wohnsitzes (vgl dazu BVerfGE 8, 81) die deutsche Staatsangehörigkeit nur durch die Wiedereinbürgerung erwerben, die erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam geworden ist (erkennender Senat9 Urteil vom 22" Februar 1980 aaO).
  • BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62

    Ausbürgerung von Juden im nationalsozialistischen Recht

    Auszug aus BSG, 27.03.1980 - 12 RK 6/80
    Zur Nachentrichtung nach Art. 2 5 49a AnVNG iVm 5 10 AVG sind Deutsche berechtigt9 auch solche9 die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben (@ 10 Abs. 1 Satz 2 AVG)° Deutscher ist grundsätzlich nur9 wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt° Im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 1ü" Februar 1968 (BVerfGE 23, 98) hat der erkennende Senat bereits in seinem zur Veröffent" lichung bestimmten Urteil vom 22" Februar 1980 - 12 RK 25/79 - ausführlich begründet, daß die aus ua rassischen Gründen Ver= folgten die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch die nichtigen nationalsozialistischen Ausbürgerungsvorschriften verloren habeno Da ihnen andererseits die deutsche Staatsangehörigkeit nicht aüfgedrängt werden soll9 müssen sie sich auf ihre deutsche Staatsangehörigkeit berufen9 was insbesondere dadurch geschehen kann" daß sie wieder im Gebiet der Bundes" republik Deutschland ihren Wohnsitz begründen (BVerfGE aaO; erkennender Senat, Urteil vom 220 Februar 1980 aaO)° In dem letztgenannten Urteil hat der erkennende Senat schließlich bereits entschieden, daß allein die "Berufung" auf eine deutsche Staatsangehörigkeit dann nicht genügt, wenn der Verfolgte - wie der Kläger - eine fremde Staatsangehörigkeit erworben hat() Für diesen Personenkreis ist entscheidend9 ob der Erwerb der fremden " hier der argentinischen - Staatsangehörigkeit auf Antrag erfolgt ist° Denn nach 5 25 Abs. 1 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes -RuStAG= verliert ein Deutscher" der im Inland weder seinen Wohnsitz noch seinen dauernden Aufenthalt hat, seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb seiner ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters beruht° Nur wenn der Kläger die argentinische Staatsangehörigkeit ohne Antrag erworben hat, hätte er seine - durch.
  • BSG, 23.11.1979 - 12 RK 29/78

    Nachentrichtungsrecht - Versicherungsberechtigung - Voraussetzung des

    Auszug aus BSG, 27.03.1980 - 12 RK 6/80
    Die Revisien der Beklagten ist begründet; das angefochtene Urteil ist aufzuheben9 und der Rechtsstreit ist zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweiseno Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl Urteil vem 23" Februar 1977 " 12/11 RK 88/75 = DAngVers 1977, 297; zur Veröffentlichung bestimmte Urteile vom 23" November 1979 " 12 RK 29/78 2 und vom 22" Februar 1980 -12 RK 25/79 -) entschieden, daß das Nachentrichtungsrecht nach Art. 2 5 49a Abs. 2 Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz (AnVNG) - 4.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht